Silvesterknallerei in Koppl

Hier mein Leserbrief in den SN am 17.1.2017 zur Silvesterknallerei auch in Koppl:
 
Zu Silvester nur ein Gemeindefeuerwerk
 
Prinzipiell ist also das Abfeuern von Feuerwerkskörpern lt. Pyrotechnikgesetz 2010 verboten (Bundesgesetz). Warum also Herr H. (Leserbrief „Dicke Luft zum Jahreswechsel“ (10.1.) die Landes-Grünen für die Knallerei mitverantwortlich macht, ist mir ein Rätsel. Ein Verbot des Verkaufs an Privatpersonen wäre ebenso bundesweit umzusetzen, also auch da ersuche ich an die richtigen Verantwortlichen zu appellieren. Vielleicht wäre es aber auch einfach an der Zeit, dass die Bürgermeister der Gemeinden endlich die Probleme dieser ausufernden „Lärmevents“ erkennen (Menschen, Tiere, Umwelt, Feinstaub, Entsorgungskosten) und die Verordnungen zur Freigabe zu Silvester einfach abschaffen bzw. als Kompromiss ein „Gemeindefeuerwerk“ abhalten. Erster Ansprechpartner wäre also im Fall von Herrn H. also der Bürgermeister der Gemeinde Koppl.
 
Horst Köpfelsberger
5023 Koppl
Mach mit bei uns! Einfach hier melden