Leidiges Thema: Instanzenzug bei Baubescheiden des Bürgermeisters

Selten – aber doch immer wieder einmal – landet eine Berufung gegen einen Baubescheid des Bürgermeisters in zweiter Instanz in der Gemeindevertretung, die dann darüber zu beraten und zu entscheiden hat. Ich halte diese zweite Instanz in der Gemeinde – genauso wie meine GRÜNEN Kolleginnen und Kollegen – für völlig überflüssig. Denn die zweite Instanz könnte relativ einfach an das unabhängige Landesverwaltungsgericht übertragen werden, das momentan erst als dritte Instanz zum Zug kommt. Ein entsprechender Beschluss wurde 2014 leider von der Mehrheit abgelehnt, wir GRÜNE Koppl und Teile der SPÖ wären dafür gewesen.

Welche Gründe aus meiner Sicht klar für die Übertragung der zweiten Instanz an das unabhängige Landesverwaltungsgericht sprechen: 

  1. Der Bauwerber kommt schneller zu einer Beurteilung des Sachverhalts durch ein unabhängiges Gericht.
  2. Auch der Berufende kommt schneller zu einer Beurteilung durch ein unabhängiges Gericht.
  3. Bauverfahren sind im Fall einer Berufung kürzer, da die »Ehrenrunde« Gemeindevertretung wegfällt.
  4. Die Mitarbeiter des Gemeindeamtes sind entlastet, da sie keine zweite Instanz durchführen müssen.
  5. Die Gemeindevertretung ist ein politisches Gremium. In diesem Fall müsste sie aber als unabhängige Behörde handeln. Das ist nur sehr schwer möglich und widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung.
  6. Gemeindevertreter sind selten Juristen, die sich mit der komplexen Baurechtsmaterie im Detail auskennen. Sie sind deshalb auf  Gutachten und Amtsberichte angewiesen, die erst recht wieder die Mitarbeiter des Gemeindeamtes erstellen oder erstellen lassen, die auch die erste Instanz durchgeführt haben. Eine unabhängige Beurteilung des erstinstanzlichen Bescheids schaut für mich anders aus.

Ich gehe zwar davon aus, dass die Mitarbeiter des Gemeindeamtes und der Bürgermeister alles in ihrer Macht stehende tun, um juristisch korrekte Bescheide auszustellen. Trotzdem ist es wichtig, die Beurteilung einer Berufung durch ein unabhängiges Gericht durchführen zu lassen und zwar bereits in zweiter Instanz und nicht erst in dritter. Es geht um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, damit sie möglichst schnell zu ihrem Recht kommen und die Dauer der Verfahren im Interesse aller Beteiligten verkürzt werden können.

Als Gemeindevertreter nehme ich diese Dinge natürlich trotzdem sehr ernst. Aber ich habe – zugegeben – bei jeder dieser Entscheidungen ein mulmiges Gefühl. Es geht meist für die Betroffenen um viel Geld und auch um die Lebensqualität. Auch deshalb bin ich überzeugt: Über Berufungen müssen in einem Rechtsstaat unabhängige Gerichte auf Basis fundierter Grundlagen und juristischer Sachkenntnis entscheiden, nicht ein gemeindeinternes Gremium von politischen Mandataren. 

(GV Horst Köpfelsberger)

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