Bestellung einer Ortsplanerin auf Kopplerisch?

Koppl hat offensichtlich also eine neue Ortsplanerin. Der interessante Aspekt daran: die Gemeindevertretung weiß nichts davon. Wie kann das sein? Eine Ortsplanerin ist eine zentrale Figur in der Raumplanung der Gemeinde, insofern ist es sehr verwunderlich, dass diese Entscheidung offensichtlich im stillen Kämmerlein getroffen wurde. Wer hat das entschieden? Der Bürgermeister? Die Gemeindeevorstehung? (– darf ich nicht sagen, leider Amtsgeheimnis!) Aber mit Sicherheit nicht die Gemeindevertretung. Eine solche Position einfach zu besetzen ohne den gewählten VolksvertreterInnen und der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, in Anhörungen den oder die beste/n Kandidat/in herauszufinden, das ist sehr verwunderlich. Verwunderlich auch, dass die bestellte Kandidatin Gutachten zur 380 kV-Leitung für die APG (Verbund) – und damit für die aktuelle Trassenführung – verfasst hat, deren Entgegnung nun die Gemeinden Koppl und Eugendorf viel Geld, Zeit, Energie und Nerven kosten, um diese zu verhindern. Auch wenn die Kandidatin (wie man von vielen Seiten vernehmen kann) inhaltlich und fachlich sehr versiert ist, finde ich, dass diese Vorgeschichte öffentlich diskutiert und abgewogen gehört.

Ich fordere eine der Bedeutung der Funktion angemessene öffentliche Ausschreibung und öffentliche Anhörungen der BewerberInnen. Das bereits aus dem Jahr 2002 stammende Räumliche Entwicklungskonzept der Gemeinde gehört dringend neu erstellt. Diese Neuerstellung ist die Grundlage der Gesamtentwicklung unserer Gemeinde für die nächsten 10–15 Jahre. Den Auftrag dazu (oder auch nur für Vorbereitungen/Erhebungen) im stillen Kämmerlein zu vergeben und dann noch mit jemanden mit so einer Vorgeschichte zu besetzen, ohne die Öffentlichkeit zu informieren, das ist – vorsichtig formuliert – sehr ungeschickt. Meine Zustimmung zum neuen Räumlichen Entwicklungskonzept wird unter anderem auch davon abhängen, wie diese zentrale Funktion ausgeschrieben und besetzt wird.

Ich wiederhole noch einmal, dass es mir nicht in erster Linie um die Person der Ortsplanerin geht oder deren fachliche Kompetenz, sondern v.a. wie diese Bestellung offensichtlich zustande gekommen ist und dass es aus meiner Sicht einfach notwendig ist, dass man sich als Gemeindevertreter für eine Entscheidung selbst ein Bild über die KandidatInnen und deren Vorgeschichten machen kann. Nämlich, um auch die entsprechende Möglichkeit zu haben, seine Zustimmung oder Ablehnung eines Beschlusses zur Bestellung öffentlich darlegen und begründen zu können.

GV Horst Köpfelsberger

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