Behördenverfahren auf österreichisch? Nicht mit uns.


Leitungsabschnitt Salzburgleitung 1, Seekirchen (Mödlham) in Blickrichtung Salzburg Stadt (Sommer 2014, Foto: Horst Köpfelsberger)

Im Behördenverfahren gehen die Wogen hoch. Ein Gutachten über die Auswirkungen zum Tourismus wird von von einem pensionierten Mitarbeiter der Wirtschaftskammer erstellt, der im beauftragten Verein gemeinsam mit einem Beamten (und noch dazu Leiter der Umweltschutzabteilung) im Vorstand sitzt (Link).

Hans Kutil (naturschutzbund) macht dies öffentlich und kritisiert die Auswahl des Gutachters (Link). Die zuständige Umweltlandesrätin Dr.in Astrid Rössler verwirft das Gutachten und lässt es für das Verfahren nicht zu. Danach wird öffentlich, was in diesem Gutachten steht: Massive negative Auswirkungen auf den Tourismus in mehreren Landschaftskammern (z.B. auch im Bereich des Nocksteins, Link). Fakt ist, dass Gutachten auszuscheiden sind, die nur den Anschein von Befangenheit haben. Was bei diesem Gutachten wohl nachzuvollziehen ist, insofern ist es aus meiner Sicht die Vorgangsweise der Landesrätin (auch wenn der Inhalt eine Stärkung unserer Position darstellt) völlig korrekt, ein zweites Gutachten wird angefordert.

Mittlerweile ist der Leiter der Naturschutzabteilung suspendiert, es gilt natürlich die Unschuldsvermutung (Link). Auch der oberste Tourismuschef Leo Bauernberger ist aufgewacht und hat sich kritisch zur Freileitung geäußert (Link). Unser Herr Landeshauptmann sieht allerdings in den Tourismusorten das Licht ausgehen, wenn die Leitung nicht gebaut wird (Link). Jetzt mal ehrlich: Wem nutzt diese (Frei-)Leitung wirklich?

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